Wenn ein Mensch in Flammen steht, kommt es auf eine schnelle Hilfe an!


Folgen von Verbrennungen:

Die Verletzungen der Haut nach Verbrennungen sind abhängig von der Höhe der Temperatur und der Dauer der Einwirkung.

Die Haut besteht aus drei Schichten: der Oberhaut, der viel dickeren Lederhaut und dem Unterhautfettgewebe.

Je nach Tiefe der Verbrennung bezeichnet man die Verletzung als erst-, zweit- oder drittgradig.

Wenn bei Kleinkinder mehr als 10 % (bei Erwachsenen ca. 15 %) der Körperoberfläche oder Gesicht, Hände, Genitalien oder Füße verbrannt sind, kommt es durch den Verbrennungsschock zu lebensbedrohenden Störungen der Vitalfunktionen.

Die Ausdehnung der Verletzung kann z.B. so errechnet werden: Eine Handfläche inklusive Finger entspricht 1 % seiner Körperoberfläche. 

Verbrennungstiefe:

1. Grades

Oberflächliche Rötung wie bei einem leichten Sonnenbrand. Heilt ohne weiteren Eingriff nach 5 - 10 Tagen.

2. Grades

Oberflächliche Blasenbildung, der Wundgrund ist feucht. Heilt ohne operativen Eingriff nach 2 - 3 Wochen.

Verbrennung

 2. Grades tief

Blasenbildung, grau-weißliche Verfärbung, der Wundgrund ist trocken. Heilt nur nach operativem Eingriff und hinterlässt Narben.

3. Grades

Grau-weiß verfärbte, ledrige Hautbezirke, trockener Wundgrund, alle Hautschichten sind zerstört. Muss operiert werden, hinterlässt Narben.

Im Falle eines Falles:
Wenn Kleidung Feuer gefangen hat, sofort mit Wasser oder mit einem Feuerlöscher löschen.

Achtung:     Laufen mit brennender Kleidung, z. B. zum Wasser,
                  entfacht die Flammen und vergrößert die Verbrennungen!

Verwenden Sie einen Feuerlöscher, so richten Sie den Löschstrahl auf die brennende Person. Löschen Sie von unten nach oben und versuchen Sie möglichst nicht in die Augen und den Mund spritzen. Wenn jedoch der Löschstrahl die Augen trifft - eine Bindehautentzündung ist in wenigen Wochen vergessen. Brandwunden zweiten oder gar dritten Grades brauchen - wenn sie überhaupt heilen - Jahre.

Deshalb das kleinere Übel wählen. Löschpulver - amtlich geprüft und zugelassen - ist von seiner Grundzusammensetzung ungiftig und Reizwirkungen auf die Atemwege klingen in der Regel rasch ab. Zudem genügt meist schon ein einziger Löschstrahl, um die Flammen zu löschen. 

Eine weitere Möglichkeit wäre, die brennende Kleidung zu entfernen oder auszuziehen. Wenn dies nicht möglich ist, ersticken Sie die Flammen durch Abdecken (Sauerstoffentzug) oder Abrollen.

 Achtung:
Bei Verwendung von synthetischen Fasern zum Ersticken von Flammen und Glut besteht die Gefahr des Einbrennens in die Haut. Brandverletzungen werden so verschlimmert statt gemildert.

Grundsätze für die Erste Hilfe:

Brandwunden niemals mit Fingern berühren. In keinem Fall irgendwelche Salben, Puder, Gelees oder Öl verwenden.

 Brandblasen nicht öffnen (Infektionsgefahr). Angebrannte Kleidung vorsichtig entfernen.

 Dort wo sie an der Haut klebt, muss sie jedoch belassen werden. Gesichts- und Augenverbrennungen unverbunden lassen (Narbenbildung).

Erstversorgung:
Sofortige Kaltwasseranwendung. Verletzte Körperteile so lange (bis zu 20 Minuten) in kaltes Wasser tauchen oder unter fließendes Wasser halten, bis Schmerz verschwindet.

Bis zu einer Stunde nach der Brandverletzung hat das Kühlen noch Sinn! Eine Unterkühlung der betroffenen Person ist jedoch zu vermeiden.

Bei Bewusstlosigkeit den Verletzten in die stabile Seitenlage bringen, so kann er nicht ersticken, wenn er eingeatmeten Rauch, Brandgase oder verschlucktes Löschpulver erbricht.

Über die Rettungsleitstelle, Telefon 112
(im Telefon-Festnetz ohne Vorwahl) sofort medizinische Hilfe anfordern!

News

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben
Nachrüstfrist für Altbauten läuft im Juni 2012 aus!

Ab dann gilt uneingeschränkt die Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
Ihr Versicherer kann in einem Falle des Falles unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand ohne Rauch-melder den Schaden vergrößert hat.
Weitere Informationen auf

Rauchmelder-Lebensretter.de


Rahmenverträge für Feuerwehrangehörige

Auf der Seite des Deutschen Feuerwehrverbandes findet Sie folgende Aktionen für Feuerwehrangehörige:

T-Mobile: Exklusive Konditionen für die Feuerwehr
Travelcheck: Feuerwehrangehörige reisen günstiger
GEMA: Weniger zahlen für Musik

Deutscher Feuerwehrverband


Zufallsbild

Zum Anfang