Freitag, den 04. Dezember 2009 um 17:34 Uhr

Leiter einer Hilfsorganisation wegen Besitz von Funkscannern vor Gericht


Vor dem Frankfurter (Oder) Amtsgericht wurde gestern das Verfahren gegen den Kreisverbandschef einer Hilfsorganisation gegen die Auflage eingestellt, dass der 41-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten werde.

Außerdem erkläre sich der Mann mit der außergerichtlichen Einziehung von zwei Funkscannern einverstanden.
Um diese zwei Funkscanner ging es in dem Verfahren. Die Staatsanwaltschaft warf dem Kreischef nach einer Strafanzeige einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor. Zum Tatzeitpunkt war er Leiter des inzwischen insolventen Ortsverbands. Der Chef, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll seine Mitarbeiter angewiesen haben zwischen März 2008 und März 2009 den Funkverkehr im Rettungsdienst abzuhören um an Einsatzaufträge für seine Organisation zu gelangen.

Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl über 6000 Euro gegen den Mann - gegen diesen

legte der Mann Widerspruch ein, so dass der Fall nun vor das Amtsgericht kam.

Als Angeklagter räumte er dort das illegale Abhören des Funks ein. Anfangs sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt sei. Ein Vertreter einer anderen Hilfsorganisation habe ihm überhaupt erst von diesen technischen Geräten berichtet. Ohnehin sei die Konkurrenz - und auch...mehr