| Freitag, den 04. Dezember 2009 um 17:34 Uhr |
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Leiter einer Hilfsorganisation wegen Besitz von Funkscannern vor Gericht Vor dem Frankfurter (Oder) Amtsgericht wurde gestern das Verfahren gegen den Kreisverbandschef einer Hilfsorganisation gegen die Auflage eingestellt, dass der 41-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten werde. Außerdem erkläre sich der Mann mit der außergerichtlichen Einziehung von zwei Funkscannern einverstanden. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl über 6000 Euro gegen den Mann - gegen diesen legte der Mann Widerspruch ein, so dass der Fall nun vor das Amtsgericht kam. Als Angeklagter räumte er dort das illegale Abhören des Funks ein. Anfangs sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt sei. Ein Vertreter einer anderen Hilfsorganisation habe ihm überhaupt erst von diesen technischen Geräten berichtet. Ohnehin sei die Konkurrenz - und auch...mehr |





