Himmelslaternen

Sie sind momentan der Renner bei Parties, Hochzeiten und Geburtstagen.
Unbemannte Himmelsballone – auch als Himmelslaternen, Skylaternen, Skyballone, Fluglaternen und dergleichen bezeichnet – sind in Rheinland-Pfalz seit dem 01. September 2009 verboten! Wer dennoch Himmelslaternen fliegen lässt, kann von der örtlichen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Grund ist die nicht unerhebliche Brandgefahr, die durch den unkontrollierten Brennvorgang und die unkonntollierte Flugbahn vorhanden ist. Einmal entzündet, wird die Himmelslaterne unkontrollierbar. Die Himmelslaternen können in eine Höhe von bis zu 500 Metern aufsteigen. Sie halten sich zwischen fünf bis 20 Minuten in der Luft. In dieser Zeit können sie mehrere Kilometer zurücklegen.
An Pfingsten kam für den zehnjährigen Dominik in Siegen jede Hilfe zu spät, nachdem eine Himmelslaterne auf dem Dach des Wintergartens landete und das Haus, in dem Dominik schlief, in Brand setzte. Die Verkäufer weisen meist nicht ausreichend auf die Gefahren die von Himmelslaternen ausgehen hin.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Landesordnungsbehörde möchte daher nochmals ausdrücklich auf das seit 2009 bestehende Verbot der Nutzung von "Himmelslaternen" in Rheinland-Pfalz hinweisen. Diese Flugkörper stellen eine erhebliche Brandgefahr dar und dürfen daher nicht in den Luftraum aufsteigen gelassen werden. Wer dennoch Himmelslaternen fliegen lässt, kann von der örtlichen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.
