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Rheinland-Pfalz:  Änderung der Feuerwehrverordnung

Pressemitteilung:Neue Feuerwehrverordnung für Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz hat eine neue Feuerwehrverordnung. Sie ist am 29. Juli 2010 mit Mitteilung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten. „Damit stellen wir die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz noch besser für die Herausforderungen der Zukunft auf. Davon profitiert die Bevölkerung“, sagte Innenstaatssekretär Roger Lewentz.

Die Landesverordnung zur Änderung der Feuerwehrverordnung enthält Regelungen, mit denen die Gefahrenabwehr im Bereich der Feuerwehr an die neueste technische Entwicklung angepasst wird. Die bisherige Regelung stellt auf die Feuerwehrfahrzeuge der neunziger Jahre ab. In den vergangenen Jahren gab es eine grundlegende Überarbeitung der nationalen Normen und landesspezifischen Technischen Richtlinien mit dem Ziel der Anpassung an die technischen Entwicklungen.

„Dadurch können leistungsfähige sowie preiswertere Einsatzfahrzeuge hergestellt und beschafft werden, woraus sich ein enormes Einsparpotenzial auf kommunaler Ebene ergibt“, sagte Lewentz.

Weiterhin werden geänderte Rechtsgrundlagen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz und bei den Feuerwehrdienstvorschriften sowie Verbesserungen bei der persönlichen Schutzausrüstung für die Feuerwehrangehörigen in der novellierten Feuerwehrverordnung berücksichtigt. Darüber hinaus werden .....weiter lesen

 Willmenrod, 02.08.2010

Feuerwehrverordnung vom 29.07.2010

Gegenüberstellung der Änderungen

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Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben
Nachrüstfrist für Altbauten läuft im Juni 2012 aus!

Ab dann gilt uneingeschränkt die Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
Ihr Versicherer kann in einem Falle des Falles unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand ohne Rauch-melder den Schaden vergrößert hat.
Weitere Informationen auf

Rauchmelder-Lebensretter.de


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Auf der Seite des Deutschen Feuerwehrverbandes findet Sie folgende Aktionen für Feuerwehrangehörige:

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