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Am 13. August 2010 zum fünften Mal bundesweiter Tag des Rauchmelders.

Rauchmelder.de

 Jeder kann an diesem Tag für sich und andere Verantwortung übernehmen, indem er einen Rauchmelder installiert. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch und rettet so Leben.

Laut FORSA-Umfrage von 2010 sind jedoch noch über zwei Drittel aller deutschen Haushalte ohne Rauchwarnmelder, weitere sechs Prozent haben Ihre Rauchwarnmelder nicht installiert.


Mehr Komfort und höhere Sicherheit
Der heutige Markt bietet eine große Vielzahl an Rauchmelderprodukten. Das sorgt beim Verbraucher oft für Unsicherheit, welcher Rauchmelder den besten Schutz bietet. Wichtig ist es, auf qualitativ gute und anwenderfreundliche Rauchmelder zu achten. Sie gewähren mehr Komfort, Sicherheit und lösen weniger Fehlalarme aus. Produkte wie ein Rauchmelder mit großem Funktionsknopf für die Stummschaltung eignen sich sogar für den Einsatz in der Küche. Vernetzte Rauchmelder sind für den Hauseigentümer sinnvoll. So werden auch entfernte oder wenig genutzte Räume überwacht. Für Vermieter, die in Ländern mit Rauchmelder-Gesetzgebung weitestgehend verpflichtet sind, für die Funktionstüchtigkeit der kleinen Lebensretter zu sorgen, sind Anwendungen wie eine Demontagesicherung oder die fest eingebaute 10-Jahres-Batterie hilfreich.

Wo werden Rauchmelder installiert?

In neun Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in privatem Wohnraum inzwischen vorgeschrieben. Die Gesetze beruhen auf einer deutschen Norm (DIN 14676) und schreiben vor, dass Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert werden. Auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe sollten Mieter oder Vermieter wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden, empfiehlt die Feuerwehr. Achten Sie auch darauf, dass ein Rauchmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht, für größere Räume brauchen sie zwei Geräte.

Willmenrod, 26.07.2010

Weitere Infos erhalten Sie hier:interner LinkBrandschutztips

News

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben
Nachrüstfrist für Altbauten läuft im Juni 2012 aus!

Ab dann gilt uneingeschränkt die Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
Ihr Versicherer kann in einem Falle des Falles unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand ohne Rauch-melder den Schaden vergrößert hat.
Weitere Informationen auf

Rauchmelder-Lebensretter.de


Rahmenverträge für Feuerwehrangehörige

Auf der Seite des Deutschen Feuerwehrverbandes findet Sie folgende Aktionen für Feuerwehrangehörige:

T-Mobile: Exklusive Konditionen für die Feuerwehr
Travelcheck: Feuerwehrangehörige reisen günstiger
GEMA: Weniger zahlen für Musik

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