Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
Rheinland-Pfalz / Westerwaldkreis (Verbandsgemeinde Westerburg)
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Dienstgrad |
Voraussetzungen zur Beförderung |
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Feuerwehrmannanwärter |
Gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst, Mindestalter 16 Jahre, Verpflichtung durch Bürgermeister |
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Feuerwehrmann |
Abgeschlossener Grundausbildungslehrgang TRM Teil 1 und abgeschlossene 2-jährige Grundausbildung TRM Teil 2 Der Träger (Verbandsgemeinde) kann die Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr bis zu 1 Jahr anrechnen |
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Wie Feuerwehrmann/frau zusätzlich mind. 1 abgeschl. Sonderlehrgang; oder 5 Jahre aktive Tätigkeit in der Feuerwehr ab der Ernennung zum Feuerwehrmann/frau |
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Wie Oberfeuerwehrmann/frau zusätzlich zwingend vorgeschrieben abgeschlossene Ausbildung als Truppführer/Truppführerin |
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Löschmeister |
Wie Hauptfeuerwehrmann/frau und zusätzlicher Lehrgang als Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Jugendfeuerwehrwart oder mindestens 20-jährige aktive Tätigkeit ab der Ernennung zum Hauptfeuerwehrmann/frau oder ab dem 50. Lebensjahr bei mind. 10-jähriger aktiver Tätigkeit in der Feuerwehr |
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Oberlöschmeister
Oberlöschmeisterin |
Wie Löschmeister/in zusätzlich mindestens 10-jährige aktive Tätigkeit ab der Ernennung zum Löschmeister/in |
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Hauptlöschmeister
Hauptlöschmeisterin |
Wie Oberlöschmeister/in zusätzlich mindestens 5-jährige aktive Tätigkeit ab der Ernennung zum Oberlöschmeister/in |
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Ausbildung zum Gruppenführer und Bestellung als Führer /in eines Trupps als selbstständige taktische Einheit z. B. Führungstrupp, Führungsstaffel |
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Brandmeister Brandmeisterin als Stv. Einheitsführer
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Ausbildung zum Gruppenführer und Bestellung zum Stv. Einheitsführer (Stv. Wehrführer, Stv. Löschgruppenführer) wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt. |
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Brandmeister Brandmeisterin als Einheitsführer |
Ausbildung zum Gruppenführer und Bestellung zum Einheitsführer (Wehrführer, Löschgruppenführer) wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt. |
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Oberbrandmeister |
Abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer und vorgesehene Funktion lt. Stellenplan der Verbandsgemeinde Westerburg |
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Abgeschlossene Ausbildung zum Führer von Verbänden und vorgesehene Funktion lt. Stellenplan der Verbandsgemeinde Westerburg |
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Wahl und Bestellung als Stellvertretende(r) Wehrleiter(in) Abgeschlossene Ausbildung als Wehrleiter (in) |
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Wehrleiter |
Wahl und Bestellung als Wehrleiter(in) Abgeschlossene Ausbildung als Wehrleiter(in) |
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Stellvertretende(r) Kreisfeuerwehrinspekteur(in)
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Der Vollständigkeit halber aufgeführt, zuständig ist die Kreisverwaltung | ||
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Der Vollständigkeit halber aufgeführt, zuständig ist die Kreisverwaltung. |
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Landesfeuerwehrinspekteurin |
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Gemeindejugendfeuerwehrwartin |
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Kreisjugendfeuerwehrwartin Kreisjugendfeuerwehrwart Stadtjugendfeuerwehrwartin Stadtjugendfeuerwehrwart |
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*) Ab stellv. Wehrleiterin/Wehrleiter bis KFI’in/SFI’in und KFI/SFI wird nur die höchste Funktion als Funktionsabzeichen Die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen wurden auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzdes LBKG (neugefasstes Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sports vom 26.01.2009) erstellt. Für die uneingeschränkte Richtigkeit sowie die Gültigkeit in verschiedenen Kreisen in Rheinland-Pfalz wird keine Haftung übernommen. Es handelt sich hier lediglich um einen Auszug. Der vollständige Inhalt kann hier nachgelesen werden. |
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