Atemschutz in der Feuerwehr
Zur Aufrechterhaltung des Lebens benötigt der Mensch Sauerstoff, den er durch Atmen aus der Umluft einnimmt. Befinden sich in der Atemluft giftige Stoffe in Form von Gasen, Nebel, Dämpfen oder Stäuben und gelangen diese bei der Atmung in die Lunge, so können sie schädigende Wirkungen auf die Organe ausüben. Abhängig von Art und Konzentration der Gifte kann sogar der Tod eintreten.
Bei Einsätzen müssen Feuerwehrangehörige oft in Räumen arbeiten, in denen Sauerstoffmangel herrscht oder Atemgifte vorhanden sind. Ohne Atemschutz würden sie schwere, unter Umständen tödliche Schädigungen erleiden. Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger.
An die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr werden hohe Anforderungen gestellt und einen möglichst hohen Sicherheitsstandart zu erreichen. Die Anforderungen sind für Männer und Frauen gleich.

Welche Anforderungen muss ein Atemschutzgeräteträger erfüllen?
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Mindestens 18 Jahre alt
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Tauglichkeitsuntersuchung G26.3 (mind. alle 3 Jahre neu)
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Feuerwehr-Grundausbildung
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Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
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Fortbildung zum Atemschutzgeräteträger
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Körperliche Leistungsfähigkeit
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Disziplin, Zuverlässigkeit
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Kein Bart, keine Koteletten und kein Körperschmuck (im Bereich des Dichtrahmens)
Für welche Aufgaben ist der Atemschutzträger verantwortlich?
- Einsatz von Atemschutzgeräten nur nach Auftrag
- Gerätekontrolle vor dem Einsatz
- Einsatzgrundsätze beachten
- Bei Flaschenwechsel Kurzprüfung durchführen
- Mängel melden
- Monatliche Kurzprüfung (sofern beauftragt)
