Garage als Werkstatt

 

Garagenbrand


"Das wäre ja gelacht" sagt sich mancher, dem es gegeben ist, einen Mangel an seinem Kfz in eigener Regie zu beseitigen, und macht sich ans Werk. Meistens geschieht dies mangels einer geeigneten Werkstatt in der Garage.

Bei den Reparaturarbeiten werden leicht entzündliche Flüssigkeiten, z. B. Waschbenzin, verwendet oder flammen- und funkenbildende Geräte, z. B. Schweißgeräte oder Trennscheiben eingesetzt.

 

Es ist erstaunlich, wie dabei die Brandgefahren von Leuten ignoriert werden, denen man angesichts der Kompliziertheit mancher Kfz-Reparaturen eigentlich ein ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein zutrauen müsste.

Doch hier wird gänzlich unbesorgt neben einem offenen, meist flachen Gefäß, gefüllt mit Waschbenzin, geschweißt, geschnitten oder geschliffen und nicht bedacht, dass dadurch verheerende Brände oder sogar Explosionen ausgelöst werden können.

Darum: Es ist allenfalls besser, den Abschleppdienst zum Transport des defekten PKW zur Reparaturwerkstätte zu rufen, als die Feuerwehr zum Löschen eines durch leichtsinniges Handeln verursachten Brandes.


Tipps der Feuerwehr zu Ihrer Sicherheit:
  • Vermeiden Sie Reparaturen an Kraftfahrzeugen in Räumen, die dafür nicht vorgesehen und zugelassen sind.

  • Führen Sie solche Reparaturen nie in Räumen mit brennbarem Inhalt aus

  • Lagern Sie keine Öl- oder fetthaltigen Putzlappen in offenen Behältern,
    denn ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden.

 

Vorsicht bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten.

Zulässig ist in Garagen bis 100 m2 Nutzfläche eine Lagerung von:

  • max. 200 I Dieselkraftstoff und

  • max. 20 I Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern

  • unerheblichen Mengen brennbarer Stoffe (z. B. Fahrrad, Gepäckträger, 1 Satz Reifen) je Stellplatz.

News

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben
Nachrüstfrist für Altbauten läuft im Juni 2012 aus!

Ab dann gilt uneingeschränkt die Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
Ihr Versicherer kann in einem Falle des Falles unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand ohne Rauch-melder den Schaden vergrößert hat.
Weitere Informationen auf

Rauchmelder-Lebensretter.de


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