Rauchmelder sind Lebensretter

Rund 600 bis 800 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in den eigenen vier Wänden.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit:
Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.
95% aller Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den giftigen Rauchgasen zum Opfer.
Rauchmelder retten Leben!
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604" versehen sind.
Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Das neue „Q" in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.

Die Vorteile: geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest
eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer, um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden. Danach sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Anerkannte Heimbrandmelder haben - wie auch komplexe Brandmeldeanlagen - bewiesen, daß sie sehr hohen Anforderungen hinsichtlich der Funktions- und Störsicherheit genügen und damit im Ernstfall auch ordnungsgemäß arbeiten.
- Rund 230.000 Brände gibt es jährlich in Deutschland - die Mehrzahl davon ausgelöst durch technische Defekte (Kurzschluss, Kabelbrand, u.ä.)
- 80 Prozent dieser Brände finden in privaten Haushalten statt!
- Ca. 600 Menschen kommen dabei jedes Jahr ums Leben!
- Ein Drittel der Opfer sind Kinder!
- 95 Prozent aller Brandopfer sterben an einer Rauchgasvergiftung
Rauchmelderpflicht in Reinland-Pfalz
Als erstes Bundesland überhaupt in Deutschland, führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung
zur Rauchmelderpflicht in Wohnungen ein. Die Regelung sah zunächst eine Rauchmelderpflicht in allen Neubauten vor. So mussten Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungsweg dienen, installiert werden. Geregelt wird diese Pflicht im §40 Wohnungen Absatz 8 der Landesbauordnung RLP (LBauO).
Am 27.06.2007 hat der rheinland-pfälzische Landtag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, die bestehende Regelung zu Rauchmeldern, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren auch auf Altbauten auszudehnen.
- Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
- Umbauten von bestehenden Wohnungen müssen ebenfalls mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
- Übergangsfrist zur Nachrüstung in Altbauten bis Juli 2012
- Keine Kontrolle oder Strafen sind vorgesehen.
- Bei Nichtbeachtung wird jedoch wahrscheinlich der Verlust des Versicherungsschutzes eintreten.
Die Landesbauordnung (LBauO) mit den entsprechenden Regelungen kann auf den Seiten des Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz eingesehen werden
LBauO.
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