Brandschutztipps zu Silvester

Feuerwerk

 

Jedes Jahr zu Silvester beginnt auch wieder die Zeit der Unfälle und Brände durch Leichtsinn und falsche Handhabung von Feuerwerkskörpern, deren Gefahren immer wieder unterschätzt werden.

Neben Verbrennungen sind Hörschäden eine große Gefahr beim Umgang mit Knallkörpern. In einem Abstand von weniger als zwei Metern erreichen Feuerwerkskörper Spitzenpegeln von 145 bis 160 dB (zum Vergleich: ein Düsenflugzeug liegt bei etwa 150 dB). Die Folgen sind Hörschäden wie Knalltrauma, Tinnitus oder Hörstürze. Häufig sind diese Hörschäden irreparabel. Kinder sind besonders gefährdet.

Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.

Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkohol, verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörper an Kinder, fehlerhafte Feuerwerksköper, Witterungseinflüsse, selbstproduzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Rowdytum mit Feuerwerkskörper führen jährlich zu zahlreichen Unfällen mit Personenschäden sowie Sachschäden.

Hier ein paar Tipps, damit Sie gesund und sicher ins neue Jahr kommen:

  • Achten Sie beim Einkauf von Dekorationsmaterial wie Luftschlangen und Girlanden auf die Beschriftung B1 und DIN 4102, so gekennzeichnetes Material ist schwer entflammbar.
  • nur Böller und Raketen kaufen, die in Deutschland zugelassen sind, achten Sie auf das BAM-Zulassungszeichen und auf die in deutsch beiliegende Gebrauchsanleitung, fehlt entweder die BAM-Kennzeichnung oder die deutsche Gebrauchsanleitung oder gar beides, ist das Produkt nicht für Deutschland zugelassen und entspricht somit nicht den Sicherheitsnormen, Finger weg von solchen Produkten!
  • Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
  • Böller gehören nicht in Kinderhände!
  • Nehmen Sie beim Zünden von Böllern und Raketen auf die Umgebung Rücksicht! Hier sollten keine Böller und Raketen gezündet werden: in geschlossenen Räumen und Garagen, in der Nähe leicht entzündbarer Materialien, Autos und Motorrädern, Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Altenheimen und Campingplätzen!
  • Raketen nicht bei starkem Wind oder Windböen abfeuern!
  • Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Sachen werfen!
  • Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden sondern unbrauchbar machen und mit Wasser übergießen!
  • Lassen Sie Ihre Kinder keine Feuerwerksreste aufsammeln. Es könnten noch explosionsfähige Blindgänger darunter sein.
  • Um die Brandgefahr im Haus durch "Irrflieger" zu vermeiden, sollten Sie Türen und Fenster schließen!
  • In Partyräumen Türen freihalten und ggf. zusätzliche Fluchtwege schaffen!
  • Girlanden und anderen leicht entflammbaren Silvesterschmuck fernhalten von Kerzen, Heizstrahlern und sich stark erhitzenden Geräten!
  • Brennende Kerzen, Lampions, Wunderkerzen und Partygimmicks sicher aufstellen/aufhängen und niemals unbeaufsichtigt lassen!
  • Halten Sie genügend Aschenbecher bereit und leeren Sie diese regelmäßig in einen nicht entflammbaren Behälter (am besten ein Blecheimer) und lassen Sie die heiße Asche und evtl. noch glimmende Zigaretten dort abkühlen!
  • Halten Sie für Notfälle Verbandsmaterial und Löschmittel bereit TIPP:(wer keinen Feuerlöscher oder eine Löschdecke hat, kann alte nasse Hand-/Badetücher in einem Eimer bereitlegen)!
  • Vor dem Zünden von Knallkörpern jeder Art Gebrauchsanleitung lesen und befolgen!

    Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.
    Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

News

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder retten Leben
Nachrüstfrist für Altbauten läuft im Juni 2012 aus!

Ab dann gilt uneingeschränkt die Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.
Ihr Versicherer kann in einem Falle des Falles unter Umständen die Zahlung verweigern, wenn ein Brand ohne Rauch-melder den Schaden vergrößert hat.
Weitere Informationen auf

Rauchmelder-Lebensretter.de


Rahmenverträge für Feuerwehrangehörige

Auf der Seite des Deutschen Feuerwehrverbandes findet Sie folgende Aktionen für Feuerwehrangehörige:

T-Mobile: Exklusive Konditionen für die Feuerwehr
Travelcheck: Feuerwehrangehörige reisen günstiger
GEMA: Weniger zahlen für Musik

Deutscher Feuerwehrverband


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