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Sonder- u. WegerechtWenn Sie im Straßenverkehr auf ein Einsatzfahrzeug (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) stoßen, wissen Sie dann wie Sie reagieren müssen? Oder Sie fragen sich, ob es wirklich sein muss, dass die Rettungskräfte die Martinshörner auch nachts auf leeren Straßen einschalten und Sie damit aus dem Schlaf holt? Wir möchten Ihnen hier Auskunft über dieses Thema geben, um Sie dafür zu sensibilisieren und Ihnen vermitteln wie Sie im Straßenverkehr reagieren sollten.
Sonderrechte sind nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden. Das bedeutet im Klartext, dass Polizisten außerhalb ihres Dienstes mit ihrem privaten PKW Straftäter verfolgen können oder dass Feuerwehrleute ebenfalls mit ihrem privaten PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte in Anspruch nehmen können. Sollte diese Fahrt einen Unfall, vielleicht sogar mit Personenschäden zur Folge haben, so ist die Schuldfrage nicht unbedingt geklärt. Es leuchtet ein, dass andere Verkehrsteilnehmer das vermeidliche Einsatzfahrzeug nicht als solches Erkennen können. Deshalb ist hierbei unbedingt Vorsicht geboten. Viele Feuerwehrleute weisen deshalb mit Aufkleber in der Heckscheibe oder mit Dachaufsetzern auf deren Funktion hin.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. Juli 2010 um 09:10 Uhr |






